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ALLGEMEINES ZIVILRECHT


Das Vertragsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Rechts. Allgemein gehalten umfasst es diejenigen Regeln im BGB, die das Zustandekommen und die Wirkungen eines Vertrages regeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen einseitig und zweiseitig verpflichtenden Verträgen. Die gegenseitigen Verträge sind unter anderem der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der Reisevertrag, der Miet- und Pachtvertrag. Zu den Verträgen mit einer Leistungspflicht gehört z. B. die Schenkung.

 

Von herausragender Bedeutung in der anwaltlichen Praxis ist der Kaufvertrag. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer hingegen ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Bei Verletzung der Leistungspflichten steht dem jeweiligen Vertragspartner unterschiedliche Rechte zu. Hierzu gehören für den Käufer Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung.

 

Die jeweiligen Rechte und Ansprüche richten sich nach dem Vertragstyp, der jeweiligen individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben. Eine sorgfältige individuelle Prüfung des Vertrages ist unabdingbar.

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