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VERWALTUNGSRECHT


Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive und regelt insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es umfasst die Ausübung der Gesetze sowie das tatsächliche Handeln der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieses entweder gegenüber den Bürgern, aber auch der Verwaltungsinstitutionen untereinander. Das allgemeine Verwaltungsrecht betrifft im Grundsatz das Verwaltungsverfahren, das Besondere Verwaltungsrecht hingegen einzelne gesonderte Rechtsgebiete, nämlich: 

 

  • das Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht)

  • das Umweltrecht

  • das Kommunalrecht

  • das Polizeirecht

  • das Naturschutzrecht

  • das Gewerberecht

  • das Gaststättenrecht

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