top of page

STRAFRECHT


Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet für den davon Betroffenen oftmals eine erhebliche Belastung. An dieser Stelle ist es der Strafverteidiger, der seinem Mandanten beisteht. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden das formelle sowie materielle Recht, das jeder Rechtsstaat gewähren muss, unbedingt eingehalten wird.

Diese Aufgabe beginnt bereits sehr früh im Ermittlungsverfahren, etwa beim Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnahmen wie z. B. Inhaftierung, Durchsuchungen etc. Häufig kann man bei einer frühen Intervention bei den Strafverfolgungsbehörden Freiräume und Chancen für die weitere Verteidigung erarbeiten.

Ebenso wichtig ist der Beistand in der Hauptverhandlung z. B. beim Befragen von Zeugen, beim Stellen erforderlicher Beweisanträge. Schlimmstenfalls kann sich der Verteidiger immer für ein erträgliches Strafmaß einsetzen.

bottom of page