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MEDIZIN- & ARZTHAFTPFLICHTRECHT

 

Medizinschäden, die den Patienten zum Schadenersatz berechtigen, ergeben sich aus fehlerhafter Diagnostik oder Behandlung. Hierüber gibt die Krankendokumentation des Patienten Aufschluss, die von den Ärzten und Kliniken gem. den Berufsordnungen der Ärztekammern der Bundesländer (in Niedersachsen: § 10 Abs. 2 der Berufsordnung vom 01.02.2005) dem Anwalt auf Verlangen zur Auswertung vorgelegt werden muss. Anschließend wird ggf. gemeinsam mit unabhängigen Ärzten entschieden, ob Schadensersatzansprüche des Patienten begründet sind oder nicht. Hier hilft auch das Schlichtungsverfahren weiter, das die Ärztekammern der Bundesländer zur Verfügung gestellt haben. Ein solches Verfahren ist kostenlos und deshalb insbes. für diejenigen Patienten attraktiv, für die kein Rechtsschutz besteht. Am Ende dieser Vorprüfung steht je nach Ergebnis die Empfehlung an den Mandanten, von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche mangels Erfolgsaussichten zu verzichten oder diese Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen.

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