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SOZIALRECHT


Das Sozialrecht regelt Ansprüche des Bürgers gegen den Staat. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zu Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Umgesetzt wird diese Sicherung in 12 Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) sowie einer Vielzahl weiteren Gesetzen, die als Sozialgesetz gelten, aber nicht in den Sozialgesetzbüchern integriert sind. Dazu gehören unter anderem das Wohngeldgesetz, das Entschädigungsgesetz u. v. m..

 

Kernmaterien der anwaltlichen Tätigkeit sind ohne Zweifel die besonderen Teile des Sozialgesetzbuches. Hierzu gehören:

 

  • gesetzliche Rentenversicherung (inklusive Knappschaftliche Rentenversicherung), geregelt im SGB VI: Bewilligung von Renten wegen Erwerbsminderung, Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen, etc.

 

  • gesetzliche Unfallversicherung, geregelt im SGB VII: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, etc.

 

  • gesetzliche Krankenversicherung, geregelt im SGB V: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung (ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, medizinische Rehabilitation für Mutter und Väter, etc.)

 

  • Pflegeversicherung, geregelt im SGB IX: Bewilligung von Leistungen zur Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit (Feststellung von Pflegegraden, häusliche Pflegehilfe, Pflegesachleistungen, etc.)

 

  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, geregelt im SGB IX: Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, Bewilligung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, etc.

 

  • Arbeitsförderungsrecht, geregelt im SGB III: Bewilligung von Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit

 

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), geregelt im SGB II: Bewilligung von Regelleistungen und Kosten der Unterkunft, Zurückweisung von Sanktions- und Absenkungsbescheiden, etc.

 

  • Sozialhilfe, geregelt im SGB XII: Bewilligung von Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, etc.

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