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VERKEHRSUNFALLRECHT

 

Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen als Geschädigter gegenüber dem Unfallverursacher Schadensersatz zu. Zur Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten ist jedoch in der Regel anwaltlicher Beistand notwendig. Sie stehen als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall in aller Regel einem professionellen und spezialisierten Sachbearbeiter der Haftpflicht-versicherung des Unfallverursachers gegenüber, der natürlich im Auge hat den Schaden möglichst gering zu halten.

Eine wirksame Vertretung beginnt bereits bei der Frage, ob der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat oder ob ich mir als Geschädigter ein Mitverschulden entgegenhalten lassen muss.

Auch bei der Frage, welche Schadensersatzpositionen konkret zu erstatten sind, gibt es zahlreiche Streitpunkte. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden oder ein Reparaturschaden vor? Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen, obgleich die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen? Steht mir eine Wertminderung für den Schaden an meinem Fahrzeug zu. Bin ich berechtigt einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und wenn ja, welcher Tarif wird höchstens erstattet? Muss ich mich auf ein von der gegnerischen Versicherung vorgelegtes sogenanntes Restwertangebot verweisen lassen? Kann mich die generische Versicherung auf eine Reparatur und Abrechnung einer freien Werkstatt und nicht einer Marken-Werkstatt verweisen? In welcher Höhe steht mir Schmerzensgeld zu? In welcher Höhe steht mir Verdienstausfallschaden zu, evtl auch sogenannter Haushaltsführungsschaden?

Mit den genannten Dingen sind lediglich einige der in der täglichen Praxis immer wieder auftretenden Streitpunkte in der Schadensregulierung benannt. Wie bereits aufgezeigt: Das Anliegen der Versicherung des Unfallgegners ist es natürlich, den Schaden möglichst gering zu halten. Zu jedem der aufgezeigten Punkte sowie zu weiteren sind wir darauf spezialisiert, die höchstmögliche Entschädigung für unseren Mandanten durchzusetzen. Sie haben als Geschädigter das selbstverständliche Recht, sich eines Anwalts zu bedienen, ebenso wie eines freien Sachverständigen. In dem Umfang, in dem die Versicherung Schadensersatz leistet, muss diese auch den Anwalt für seine Tätigkeit bezahlen. Im Falle einer Vollhaftung des Unfallgegners muss diese also auch den Anwalt des Geschädigten bezahlen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wissgott & Maiß ist seit ihrem Bestehen u.a. auf Verkehrsrecht spezialisiert.

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