
DR. VOLKMAR WISSGOTT
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
Fachgebiete:
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Strafrecht
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Verkehrsordnungswidrigkeiten
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Verkehrsunfallrecht
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Versicherungsrecht
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Erbrecht
Beruflicher Werdegang:
Herr Dr. Volkmar Wissgott ist seit dem Jahr 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Georg-August-Universität Göttingen, sein Referendariat absolvierte er im Bereich des Oberlandesgerichts Celle.
Bereits während des Studiums hatte sich Herr Dr. Volkmar Wissgott vertieft mit dem Strafrecht sowie dem Strafprozessrecht auseinandergesetzt. Er war zudem als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Allgemeine Rechtstheorie (Prof. Dr. Ralf Dreier) tätig.
Das erste Staatsexamen absolvierte Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wissgott im Jahre 1994, das Zweite im Jahre 1998. Beide Examina schloss er mit der Prädikatsnote "vollbefriedigend" ab. Nach dem ersten Staatsexamen und parallel zum Referendariat promovierte Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wissgott im Bereich des Strafprozessrechts, nämlich zum Beweisantragsrecht. Im Jahre 1998 wurde ihm hierfür von der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen der Doktortitel verliehen, seine Arbeit wurde mit magna cum laude bewertet. Im Jahre 2003 erwarb Herrn Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wissgott den Titel des Fachanwalts für Strafrecht, im Jahre 2007 den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wissgott ist überwiegend im Bereich des Strafrechts sowie des Verkehrsrechts tätig. Dies umfasst die Verteidigung bei Strafvorwürfen jeglicher Art sowie bei Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen, speziell nach Verkehrsunfällen. Weiterhin bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wissgott Mandate aus dem privaten Versicherungsrecht sowie dem Erbrecht, ferner in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Rottmann, Lindhorst, auch vorbereitend bei erforderlichen notariellen Urkundsgeschäften.